Ablauf & Kosten
Private Krankenkassen / Freie Heilfürsorge / Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen, von der Beihilfestelle sowie der Freien Heilfürsorge in der Regel unkompliziert übernommen. Da der Umfang der Kostenübernahme je nach individuellem Versicherungsvertrag variieren kann, empfehle ich Ihnen, sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen zu informieren und sich gegebenenfalls die für die Antragstellung erforderlichen Formulare zusenden zu lassen.
Selbstzahler
Als Selbstzahler übernehmen sie selbst die Kosten der Behandlung. Eine Therapiestunde in der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP-3,0facher Satz) abgerechnet und beträgt 120,66 €.
Bahn BKK
Bei der Bahn BKK können Sie im Rahmen integrierter Versorgungsprogramme nach § 140 SGB V eine sofortige Psychotherapie beginnen.
Gesetzlich versicherte/ Kostenerstattung
In meiner Privatpraxis besteht auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit der Kostenübernahme über die Krankenkasse. Sie haben Anspruch, die notwendige Leistung der Psychotherapie über eine Privatpraxis zu erhalten, falls Sie trotz Suche nach einer:einem niedergelassene:n Psychotherapeut:in keinen Therapieplatz finden. Sollten Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sein als der Bahn BKK und keinen Therapieplatz bei kassenniedergelassenen Psychotherapeut:innen finden, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Therapie bei mir im Kostenerstattungsverfahren übernimmt. Gern können Sie mich bei Interesse für weitere Einzelheiten kontaktieren.